Gewerbeabfallverordnung

Rechtskonforme Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung sicherstellen

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) richtet sich an die Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie an die Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen und regelt den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen.

Mit der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung 2017 wurden weitreichende und strenge Getrenntsammlungs-, Vorbehandlungs- und Sortierpflichten für gewerbliche Siedlungsabfälle und bestimmte Bau- und Abbruchabfälle eingeführt. Durch die sortenreine Sammlung, Entsorgung und Verwertung soll im Sinne der Kreislaufwirtschaft eine hochwertige, insbesondere stoffliche Verwertung, wertstoffhaltiger Abfälle aus dem Gewerbe gestärkt werden.

 

Die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung ist verpflichtend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Erfüllung der Getrenntsammlungspflicht und der vorrangigen Zuführung der getrennt gesammelten Abfälle zur Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling.

 

Unsere Erfahrungen

 

  • Wir beraten und prüfen seit 2017 Unternehmen hinsichtlich der rechtskonformen Umsetzung der GewAbfV. Zu unseren Kunden gehören Unternehmen und Behörden.

 

Unsere Leistungen

 

  • Allgemeine und unternehmensbezogene Beratung zur rechtskonformen Umsetzung der GewAbfV
  • Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Dokumentation nach § 3 Abs. 3 und § 8 Abs. 3 GewAbfV
  • Prüfung der Getrenntsammlungsquote und Erstellung des Nachweises nach § 4 Abs. 3 Satz 3 GewAbfV (Ausnahmeregelung!)
  • Desktoprecherchen zum Thema
  • Schulungen und Workshop zum Thema

 

Ihr Gewinn

 

Profitieren Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten von unserem Know-How.