Die Systeme müssen gemäß § 17 VerpackG in jedem Jahr einen Mengenstromnachweis über die durch sie erfassten, sortierten und einer Verwertung zugeführten Verpackungen erbringen. Der Mengenstromnachweis ist von registrierten Sachverständigen zu prüfen und zu bestätigen. Alle bei der cyclos GmbH tätigen Sachverständigen für Verpackungsentsorgung sind gemäß VerpackG bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert.
Wir erstellen für Sie zusätzlich zu der Sachverständigenbestätigung auch einen ausführlichen Prüfbericht. Dort sind alle Prüfergebnisse transparent und für Sie nachvollziehbar dargestellt.