In Unternehmen und in Gewerbebetrieben fallen regelmäßig die unterschiedlichsten Abfälle an, von Papier über Restmüll bis hin zu Grünschnitt und gefährlichen Abfällen. Seit 2012 ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz mit seinem umfangreichen untergesetzlichen Regelwerk die Rechtsgrundlage auch für die betriebliche Abfallwirtschaft. Eine Vielzahl von Verordnungen wie z. B. die Abfallverzeichnisverordnung, die Nachweisverordnung und die Gewerbeabfallverordnung sind für die Abfallerzeuger und -besitzer zu berücksichtigen.
Wir analysieren u. a. die Auswirkungen der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung und beraten Sie gezielt zu abfallwirtschaftlichen Fragestellungen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir spezifische Lösungen und Maßnahmen u. a.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre betriebliche Abfallwirtschaft im Hinblick auf Kostenoptimierungspotenziale zu durchleuchten und dabei in allen relevanten Punkten rechtssicher zu agieren. Wir analysieren u. a. Ihre betrieblichen Abläufe, Entsorgungskosten, Behältergrößen und -standorte etc. Auf dieser Basis schlagen wir Maßnahmen zur Erzielung von Einsparungen vor und helfen bei der Realisierung eines funktionierenden und nachhaltigen Abfallmanagementsystems. Die Einbeziehung der Mitarbeiter und der logistischen Möglichkeiten ist dabei ebenso unerlässlich wie die Verhandlungsführung und Vertragsgestaltung mit Entsorgungsunternehmen.
Agnes Bünemann
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Dr.-Ing. Stephan Löhle
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