Kommunen und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger stehen hinsichtlich Ihrer Planungssicherheit und der Gebührenkalkulation für fast alle Abfallströme vor großen Herausforderungen. Wir analysieren den Status quo und leiten daraus für Sie individuelle Handlungsoptionen ab.
Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz soll die Recyclingquote von Siedlungsabfällen ab Januar 2020 mindestens 65 Gewichtsprozente betragen. Wir ermitteln, inwieweit Sie diese Zielvorgabe bereits heute erfüllen, und stellen Ihnen dar, welche Potenziale sich bieten, die Recyclingquote langfristig zu erhöhen.
Gern erstellen wir für Sie ein Abfallwirtschaftskonzept. Unser strategischer Ansatz umfasst dabei alle beteiligten Akteure von der Politik, der Öffentlichkeit, Ihren Mitarbeitern, den Dualen Systemen bis hin zu den Anlagenbetreibern. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Evaluation bereits durchgeführter Maßnahmen.
Sofern Sie vorhaben, Pilotprojekte umzusetzen, unterstützen wir Sie gerne bei Planung, Begleitung sowie abschließender Aus- und Bewertung des Versuches. Wir werden Ihr Vorhaben unabhängig und ergebnissoffen planen, begleiten, bewerten und kommunizieren.
Ergänzt werden können diese Vorhaben durch ökonomische und ökologische Bilanzierungen.
Agnes Bünemann
Telefon +49 541 77080-0
Dr.-Ing. Stephan Löhle
Telefon +49 541 77080-45