Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind nur diejenigen Betriebe berechtigt, sich Entsorgungsfachbetrieb zu nennen, die das Gütezeichen einer anerkannten Entsorgergemeinschaft führen dürfen, oder die einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben. Die Erfüllung der Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) ist jährlich nachzuweisen.
Das Zertifikat bestätigt die abfallwirtschaftliche Zuverlässigkeit der Tätigkeiten des Betriebes. Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe haben gegenüber nicht zertifizierten Betrieben bürokratische Vorteile (z. B. Wegfall der Transportge-nehmigung, privilegiertes Nachweisverfahren).
Als Sachverständige sind wir für Entsorgungsfachbetriebe tätig und führen
u. a. in Zusammenarbeit mit Entsorgergemeinschaften Zertifizierungen durch.