Umweltzeichen wie der Blaue Engel basieren auf konkreten Anforderungen, die die zu kennzeichnenden Produkte erfüllen müssen.
Für Produkte aus Recycling-Kunststoffen muss nach der Vergabegrundlage RAL UZ-30a der Kunststoff-Rezyklatanteil (post-consumer) in den Fertigerzeugnissen mindestens 80 % betragen.
Seit Mai 2012 müssen Antragsteller die Herkunft und Zusammensetzung eingesetzter Kunststoff-Rezyklate für Blaue Engel Anwendungen durch ein Zertifikat nach dem EuCertPlast Zertifizierungsschema nachweisen.
Wir führen für Sie die jährliche vor-Ort-Prüfung durch und erstellen als unabhängige, fachkundige Stelle nach Abs. 4.5 der Vergabegrundlage Ihre Bestätigung gemäß Anlage 3 zum Vertrag nach RAL UZ-30a.