Pfand

Zertifizierungen im Bereich pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen

Die cyclos GmbH ist seit 2006 von der DPG als Zertifizierungsstelle für die Zertifizierung von Zählzentren und Rücknahmeautomaten am Point of Sale (POS) zugelassen und hat seit dem über 40 Zählzentren in Betrieb genommen. Jährlich werden Wiederholungszertifizierungen von ca. 35 Zählzentren durchgeführt sowie sogenannte Feldtests an POS-Rücknahmeautomaten.

Die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) hat ein bundesweit einheitliches Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen eingeführt. Dabei stellt sie den organisatorischen und rechtlichen Rahmen für die Rücknahme und das Pfandclearing pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen bereit und hat Zertifizierungskriterien definiert, die den sicheren Umgang mit pfandwerthaltigen Gebinden von der Warenrücknahme bis zur Verwertung sowie die korrekte Ermittlung von Pfandclearingdaten gewährleisten sollen.

 

Seit 2012 ist die cyclos GmbH auch als Zertifizierungsstelle für die Zertifizierung von Farbverwendern (DPG-Etiketten- und Verpackungshersteller) zugelassen.

 

Zählzentren und Rücknahmeautomaten am POS

Die Zertifizierung von Zählzentren (ZZ) und Rücknahmeautomaten (AT) am POS erfolgt nach den DPG-Vorgaben in drei Stufen:

  • Stufe 1: ZZ – Vorprüfung des Zählzentrums bzw. AT – Typzulassung anhand eines Referenzautomaten
  • Stufe 2: ZZ – Erstzertifizierung des Zählzentrums bzw. AT – Erstzertifizierung in Form eines sog. Feldtests (Automaten am POS)
  • Stufe 3: ZZ – jährliche Wiederholungszertifizierung des Zählzentrums bzw. AT – jährliche Wiederholungszertifizierung in Form eines Feldtests (Automaten am POS)

Bei allen Stufen ist jeweils flankierend eine IT-Prüfung durchzuführen (gemäß den IT-Anforderungen der DPG GmbH mit einem BSI-gelisteten Unternehmen). Wir arbeiten in unterschiedlichen Konstellationen mit zwei renommierten Unternehmen zusammen.

 

Wichtigster Bestandteil jeder Stufe ist die Automatik-Mechanik-Prüfung mit einem Lesbarkeitstest, der an den Zähleinrichtungen im Zählzentrum bzw. an Automaten am Point of Sale (Lebensmittelgeschäft, Getränkehandel) durchgeführt wird.

Das Vor-Ort-Audit im Zählzentrum umfasst ebenfalls die Überprüfung des Sicherheitskonzepts bzw. dessen Umsetzung sowie die komplette Dokumentation aller relevanten Vorgänge im Zählzentrum. Bei den Rücknahmeautomaten am POS werden zusätzlich zur Lesegenauigkeit auch Tests zur Erkennung von Manipulation, gefälschten Gebinden und entwerteten Gebinden durchgeführt.

Die von der DPG GmbH vorgegebene Gültigkeitsdauer der Zertifikate liegt für die Stufe 1 bei Zählzentren und POS-Rücknahmeautomaten bei 6 Monaten; alle weiteren Zertifikate sind maximal 12 Monate gültig.

 

Farbverwender

Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen sind als solche zu kennzeichnen. Sie bestehen im Wesentlichen aus zwei Komponenten: der sog. „DPG-Markierung“ und einer exklusiv für den deutschen Markt verwendeten Artikelnummer (GTIN).

Etikettendrucker und Verpackungshersteller, die DPG-Etiketten oder Verpackungen produzieren möchten, müssen aufgrund der zentralen Bedeutung der Kennzeichnung und ihrer Sicherheitsrelevanz eine Zulassungsvereinbarung als sog. „DPG-Farbverwender“ mit der DPG abschließen sowie einen standortbezogenen Zertifizierungsprozess durchlaufen.

Der Zertifizierungsprozess besteht aus drei Stufen und beginnt mit einer Vorprüfung mit einer Zertifikatsgültigkeit von 6 Monaten, anschließend folgt eine Erstzertifizierung und jährliche Wiederholungszertifizierungen mit einer Zertifikatsgültigkeit von jeweils maximal 12 Monaten.

Bei Fragen zu Zertifizierungen im Bereich pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen, im Detail Rücknahmeautomaten am POS, Zählzentren und Farbverwender, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.