NEU: EWKFondsG – Prüfung der Meldung zu den Einwegkunststoffprodukten
Individuelle Beratung sowie Prüfung der Meldung Ihrer Einwegkunststoffprodukte
Profitieren Sie für Ihre korrekte und vollständige Meldung zu den Einwegkunststoffprodukten gegenüber dem Umweltbundesamt von unserer langjährigen Expertise in der Einstufung von Verpackungen und Produkten für verschiedenste Branchen und unterschiedlichste Verpackungs- und Produktvarianten.
Ihre Meldung zu den Einwegkunststoffprodukten nach dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) bedarf der Prüfung und qualifizierten elektronischen Signatur durch einen registrierten Prüfer (§ 11 Abs. 1 EWKFondsG). Die geprüfte Meldung sowie ein Prüfbericht sind dem Umweltbundesamt vom Hersteller bis zum 15. Mai des Folgejahres für das vergangene Jahr zu übermitteln. Die Prüfung ist erstmals im Jahr 2025 durchzuführen.
Ab welcher Mengenschwelle Ihr Unternehmen eine Prüfung zu beauftragen hat, finden Sie in unseren FAQ.
Wir haben langjährige Erfahrungen in der Prüfung von Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz. Wir führen diese bereits seit der Einführung der Prüfung der Vollständigkeitserklärung, erstmals für das Jahr 2008, durch. Die Prüfung der Meldung zu den Einwegkunststoffprodukten gegenüber dem Umweltbundesamt ähnelt dieser Prüfung.
Wussten Sie schon, dass wir darüber hinaus seit 2007 bereits für mehr als 1.500 Kunden die Einstufung von Verpackungen und Produkten sowie deren Materialarten nach dem Verpackungsgesetz als Sachverständigenleistung übernehmen und auch die entsprechenden Verwiegungen durchführen? Bei Interesse finden Sie hier weitere Informationen. Unsere Ansprechpartner freuen Sie auf Ihren Anruf.
Auch das EWKFondsG erfordert eine Analyse Ihrer Produktpalette sowie die Identifizierung derjenigen Produkte, die von dem EWKFondsG betroffen sind.
Folienverpackung für Sandwich
Kunststoffschalen und Deckel
Zigarettenfilter
Feuchttücher
Verpackung
Folieneinschlag
Unser Angebot
Unsere Sachverständigen für Verpackungsentsorgung sind bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister als Prüfer registriert und erfüllen alle Voraussetzungen, die das EWKFondsG an die Prüfer definiert. Wir unterstützen Ihr Unternehmen sehr gerne bei Ihren neuen Aufgaben: