Einstufungen & Verwiegungen von Verpackungen

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Verpackungsentsorgung unterstützen wir Sie bei der rechtskonformen Umsetzung des Verpackungsgesetzes

Zu unseren Kunden gehören mehr als 1.500 Hersteller und Vertreiber systembeteiligungspflichtiger Verpackungen

Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen haben die Materialart und Masse ihrer zu beteiligenden Verpackungen im Kontext der Systembeteiligung anzugeben (§ 7 (1) VerpackG).

 

Unsere Erfahrungen

 

  • Unsere Sachverständigen sind im Prüferregister Abteilung 1 der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) gelistet und somit befugt, die Mengenstromnachweise der Systeme, der Branchenlösungen sowie Vollständigkeitserklärungen zu prüfen.
  • Unser Wägelabor ist seit 2013 nach dem Qualitäts-Managementsystem gem. ISO 9001:2015 zertifiziert
  • Wir haben maßgeblich bei der Entwicklung der Standards zur Einstufung und Verwiegung von Verpackungen mitgewirkt. Unter anderem:

2009 gemeinsam mit der GVM (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung) Aufbau der Plattform verpackv-konkret

2014 Fachbericht DIN SPEC 11516 Verpackung „Gewichtsermittlung von Verkaufsverpackungen – Physikalische Verwiegung“

 

Unser Angebot

 

Wir ermitteln als Sachverständigenleistung die erforderlichen Verpackungsstammdaten für Ihre Datenmeldung an die Systeme und das Verpackungsregister (LUCID).

  • Rechtskonforme Einstufung Ihrer Verpackung gem. § 3 (1) VerpackG: Abgrenzung im Sinne des VerpackG von Verpackung und Nicht-Verpackung
  • Rechtskonforme Einstufung Ihrer Verpackung nach den Materialarten des VerpackG gem. § 16 (2) und § 3 (5) VerpackG
  • Gewichtsermittlung Ihrer Verpackungen auf geeichten Präzisionswaagen
  • Ausfertigung eines Messprotokolls als anerkanntem Nachweis im Kontext der Datenmeldung sowie der Vollständigkeitserklärung

 

Sprechen Sie uns auch gerne an…

 

  • Wenn Sie Ihre Verpackungen hinsichtlich der Systembeteiligung optimieren wollen.
  • Wenn Sie Unterstützung bei der Vollständigkeitserklärung benötigen.
  • Wenn Sie allgemeine Fragen zum Verpackungsgesetz haben.
  • Oder Sie Rechercheergebnisse zu bestimmten Fragestellungen benötigen.

Mit unserem umfangreichen Expertenwissen im Bereich Verpackungen können wir Sie zielgerichtet unterstützen und schaffen so einen echten Mehrwert für Sie.

Zertifikat Qualitäts-Managementsystem gem. ISO 9001:2015 gültig bis 20. Januar 2025