Vollständigkeitserklärungen

Silvia Tholen

registrierte Prüferin
Prüfer ID: DE6479911904304

+49 541 77080-21
silvia.tholen@cyclos.de

Unsere langjährige Fachexpertise führt zu Ihrer rechtskonformen Vollständigkeitserklärung

Ihre Vollständigkeitserklärung muss von einem registrierten Prüfer geprüft werden.

Unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Verpackungsentsorgung sind bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als Prüfer registriert. Wir verfügen neben Expertenwissen in der Verpackungs- und Materialeinstufung sowie Abgrenzung nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen auch über langjährige Erfahrungen in der Prüfung von Vollständigkeitserklärungen (VE) und unterstützen Ihr Unternehmen bei der Abgabe Ihrer VE.

 

Wer systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals in Umlauf bringt, ist nach § 11 VerpackG verpflichtet, jährlich zum 15. Mai des Folgejahres eine solche Vollständigkeitserklärung über seine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen für das vergangene Jahr abzugeben.

 

Diese Pflicht besteht dann, wenn mindestens eine der folgenden Bagatellgrenzen überschritten wurde:

  • > = 80 t Glas oder
  • > = 50 t Papier, Pappe, Karton oder
  • > = 30 t Leichtverpackungen (Kunststoffe, Verbunde, Metalle)

 

Unser Angebot

 

  • Mit unserem Prüfungs-Tool zur Vollständigkeitserklärung sichern wir die Qualität Ihrer VE.
  • Unsere Vorlagen zum Handling Ihrer Verpackungsmengen und Systembeteiligungs-Konstrukte helfen Ihnen bei der effektiven und effizienten Umsetzung Ihrer die Pflichten nach dem VerpackG.
  • Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage des Verpackungsgesetzes und der Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen der ZSVR und umfasst die dort aufgeführten Prüffelder, u.a. Überprüfung Registerdatenabgleich in LUCID, Prüfung des Systembeteiligungsvertrages Durchführung von Kontrollverwiegungen der systembeteiligungspflichtigen Verkaufsverpackungen und Probedurchlauf einer Mengenermittlung.

Abgeschlossen wird die Prüfung mit der Hinterlegung folgender VE-Dokumente

  • Ihre Herstellererklärung
  • Prüfbestätigung
  • Prüfbericht

Alle Dokumente werden von uns für die Hinterlegung mit qualifizierter, elektronsicher Signatur versehen.

 

Gerne unterstützen wir Sie darüber hinaus …

 

  • bei der Vorbereitung der VE-Prüfung, u.a. durch:
    – die Einstufung von Verpackungen im Sinne des VerpackG und Abgrenzung von Nicht-Verpackungen
    – die Einstufung von Verpackungen nach den Materialarten des VerpackG
    – die Verwiegung von Verpackungen in unserem Wägelabor in Osnabrück
  • bei der Bewertung von Verträgen mit Systemen und Maklern zur Beteiligung Ihrer Verkaufsverpackungen gem. § 7 VerpackG an einem System
  • in Form von Workshops und Seminaren für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den Anforderungen des VerpackG

 

.. und bieten verschiedene Beratungsleistungen an:

 

  • Allgemeine Beratung zu den Definitionen gem. § 3 VerpackG (u. a. Hersteller, Vertreiber, Versandverpackungen, systembeteiligungspflichtige Verpackungen)
  • Individuelle Beratung zu unternehmensindividuellen Fallkonstellationen für Hersteller und Vertreiber im Sinne des Verpackungsgesetzes (u. a. Definition des Erstinverkehrbringers von Verpackungen, Importgeschäft, Fulfillment, Dropshipping, Handelsexport, Onlinehandel)
  • Beratung bei der Einordnung von Produkten nach dem Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister