Vollständigkeitserklärungen

Tholen_Silvia_21.08.26

Silvia Tholen

registrierte Prüferin
Prüfer ID: DE6479911904304

+49 541 77080-21
silvia.tholen@cyclos.de

Unsere langjährige Fachexpertise führt zu Ihrer rechtskonformen Vollständigkeitserklärung

Ihre Vollständigkeitserklärung muss von einem registrierten Prüfer geprüft werden.

Unsere langjährige Fachexpertise für Ihre rechtskonforme Vollständigkeitserklärung

 

Ihre Vollständigkeitserklärung muss von einem registrierten Prüfer geprüft und bestätigt werden.

 

Unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Verpackungsentsorgung sind im Prüferregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert und zur Prüfung und Bestätigung von Vollständigkeitserklärungen befugt. Neben langjähriger Erfahrung in der Prüfung von Vollständigkeitserklärungen verfügen wir über besondere Expertise bei der Einordnung von Verpackungen, der Zuordnung zu den relevanten Materialarten sowie der Bewertung der Systembeteiligungspflicht.

Hersteller, deren systembeteiligungspflichtige Verpackungsmengen im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens einen der nachfolgenden Schwellenwerte erreichen oder überschreiten, müssen jährlich bis zum 15. Mai des Folgejahres eine geprüfte und bestätigte Vollständigkeitserklärung im Verpackungsregister LUCID hinterlegen:

  • 80 t Glas
  • 50 t Papier, Pappe und Karton (PPK)
  • 30 t Leichtverpackungen (LVP), d. h. Eisenmetalle, Aluminium, Kunststoffe, Getränkekartonverpackungen und sonstige Verbundverpackungen

 

Unser Angebot

 

  • Mit unserem Prüfungs-Tool zur Vollständigkeitserklärung unterstützen wir eine strukturierte und qualitätsgesicherte Durchführung der VE-Prüfung.
  • Unsere Vorlagen zur Aufbereitung Ihrer Verpackungsmengen und Systembeteiligungs-Konstrukte unterstützen Sie bei der effizienten Vorbereitung und Durchführung der Vollständigkeitserklärung.
  • Wir prüfen Ihre Vollständigkeitserklärung auf Grundlage der PPWR i. V. m. dem VerpackDG sowie der jeweils geltenden Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen der ZSVR.
  • Die Prüfung umfasst die maßgeblichen Prüffelder und Prüfungshandlungen, insbesondere den Abgleich der relevanten Daten im Verpackungsregister LUCID, die Prüfung der Systembeteiligungsverträge und Mengenmeldungen sowie Kontrollverwiegungen und die Nachvollziehung der Mengenermittlung.

Die Prüfung wird mit den für die Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung erforderlichen Dokumenten abgeschlossen:

  • Herstellererklärung
  • Prüfbestätigung
  • Prüfbericht

Gerne unterstützen wir Sie darüber hinaus …

… bei der Vorbereitung der VE-Prüfung, insbesondere durch:

  • die Einordnung von Verpackungen und die Abgrenzung von Nicht-Verpackungen
  • die Zuordnung von Verpackungen zu den maßgeblichen Materialarten
  • die Ermittlung von Verpackungsgewichten
  • die Bewertung von Systembeteiligungsverträgen
  • Workshops und Seminare zu den Anforderungen der PPWR und des VerpackDG

… und bieten verschiedene Beratungsleistungen an:

  • Allgemeine Beratung zu den Begriffsbestimmungen, Rollen und Verpflichtungen nach PPWR & VerpackDG
  • Individuelle Beratung zur Bestimmung der verantwortlichen Wirtschaftsakteure und zur Zuordnung der jeweiligen gesetzlichen Verpflichtungen
  • Bewertung unternehmensindividueller Fallkonstellationen und komplexer Liefer-, Vertrags- und Beschaffungsstrukturen, insbesondere bei Importen, Fulfillment und Onlinehandel
  • Beratung bei der Einordnung von Verpackungen nach dem Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen der ZSVR