Anlagen nach VerpackG

Zertifizierungen von Anlagen nach Verpackungsgesetz und aktuellster Prüfleitlinie

Vertraulichkeit ist bei uns selbstverständlich.
Angebote werden individuell und auf Ihre Ansprüche zugeschnitten.
Unsere Leistungen sind transparent und nachvollziehbar.

Wir zertifizieren für Sie Anlagen gemäß des VerpackG.

 

Das deutsche Verpackungsgesetz hat u.a. zum Ziel, Verpackungen dem Recycling zuzuführen. Um die Vorgaben des VerpackG zu gewährleisten, sehen die Prüfleitlinien Mengenstromnachweis Systeme und die Prüfleitlinien Branchenlösungen der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister vor, dass jeder, der Kunststoffverpackungen, Flüssigkeitskartons sowie faserbasierte Verbundverpackungen (Sonstige Verbunde) von dualen Systemen oder aus Branchenlösungen aufbereitet oder verwertet, als Nachweis über die Anlageneignung ein Zertifikat vorlegen muss. Das gleiche gilt für mechanische Aufbereitungsanlagen für Aluminiumverpackungen. Das Zertifikat ist von einem registrierten Sachverständigen zu erstellen. Die Laufzeit eines Zertifikates beträgt maximal 24 Monate.

Unter Berücksichtigung aller rechtlichen Vorgaben haben wir ein standardisiertes Prüfschema auf hohem Niveau entwickelt, das von allen Verpflichteten und Behörden anerkannt ist.

In einem Bericht werden anschließend die Ergebnisse dargestellt und das Gutachten dem Auftraggeber zeitnah zugestellt. Selbstverständlich unterliegt das Prüfungsverfahren der im Geschäftsverkehr üblichen Vertraulichkeit.