Mengenstromnachweise

Öffentlich-bestellte und vereidigte Sachverständige der cyclos GmbH prüfen Ihren Mengenstromnachweis

Wir sind auf der gesetzlichen Grundlage prüfend für Sie tätig.

  • Mengenstromnachweise auf der Grundlage des Verpackungsgesetzes, des Batteriegesetzes oder des Elektrogesetzes
  • Gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen für duale Systeme oder Betreiber:in einer Branchenlösung. Sie erhalten von uns ausführliche Prüfberichte, die die rechtlichen Vorgaben erfüllen und Ihnen Hinweise auf eventuelle Schwachstellen geben.
  • Sie planen eine Branchenlösung einzurichten? Wir führen die erforderlichen Prüfungen durch und erstellen bei Erfüllung der Anforderungen die entsprechende Sachverständigenbescheinigung zur Vorlage bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister.

 

Mengenstromnachweise nach Verpackungsgesetz

 

Der Mengenstromnachweis bildet alle Mengenbewegungen von der Erfassung bis zur Verwertung transparent ab.

 

Die Systeme müssen gemäß § 17 VerpackG in jedem Jahr einen Mengenstromnachweis über die durch sie erfassten, sortierten und einer Verwertung zugeführten Verpackungen erbringen. Der Mengenstromnachweis ist von registrierten Sachverständigen zu prüfen und zu bestätigen.

 

Alle bei der cyclos GmbH tätigen Sachverständigen für Verpackungsentsorgung sind gemäß VerpackG bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert.

 

Wir erstellen für Sie zusätzlich zu der Sachverständigenbestätigung auch einen ausführlichen Prüfbericht. Dort sind alle Prüfergebnisse transparent und für Sie nachvollziehbar dargestellt.