Wie wir arbeiten

Wir arbeiten zuverlässig.

Vertraulichkeit ist bei uns selbstverständlich.

Unsere Leistungen sind transparent und nachvollziehbar.

Wir schaffen ein hohes Maß an Rechtssicherheit.

Falls Sie eine Frage haben, die Sie nicht auf unserer Webseite
finden, zögern Sie nicht uns direkt anzusprechen.

Telefon: +49 541 77080-0
E-Mail: info@cyclos.de

cyclos arbeitet mit Auftraggebern aus der ganzen Welt

EWKFondsG – Prüfung der Meldung zu den Einwegkunststoffprodukten

Wussten Sie schon? Ihre Meldung nach dem Einwegkunststofffondsgesetz bedarf der Prüfung und elektronischen Signatur. Vergessen Sie nicht, vorab ist eine Analyse Ihrer Produktpalette und die Identifizierung betroffener Produkte und Verpackungen erforderlich.

Beratung zur erweiterten Herstellerverantwortung

Wir haben Kenntnisse von Verpackungsrecyclingsystemen und Systemen zur Produktverantwortung in den verschiedensten Ländern und umfangreiche Erfahrungen mit der Einführung und Begleitung von Projekten im Bereich EPR. Dieses betrifft sowohl die Implementierung als auch die strategische und wissenschaftliche Begleitung überregionalen Schwerpunkten.

Beratung zum Verpackungsgesetz

Mit der zum 01.07.2022 in Kraft getretenen Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) ergeben sich für Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen erstmalig gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen oder nach Deutschland importieren, wieder wichtige Neuerungen und Änderungen. Wir beraten Sie gerne individuell zu Ihren Fragestellungen und unternehmensbezogenen Fallkonstellationen im Kontext des VerpackG.

Einstufungen & Verwiegungen von Verpackungen

Wir ermitteln die erforderlichen Verpackungsstammdaten für Ihre Meldung an die Systeme. Dies erfolgt unter identischen, verbindlichen und reproduzierbaren Rahmenbedingungen. Die Einstufung und Gewichtsermittlung Ihrer Verpackung wird von unseren öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unter standardisierten Voraussetzungen durchgeführt.

Verpackungsoptimierung

Indem Hersteller bereits beim Produktdesign das Verhalten ihrer Produkte in den Entsorgungsprozessen berücksichtigen und diese so konzipieren, dass eine größtmögliche Wertschöpfung generiert werden kann, wird die Ausweisung der Recyclingfähigkeit ein Instrument gelebter Produktverantwortung.

Vollständigkeitserklärungen

Als registrierte Sachverständige gem. § 3 Abs. 15 VerpackG sind wir legitimiert, die Prüfung der VE durchzuführen und diese zu hinterlegen. Unsere Prüfung umfasst die in der Bundesrepublik Deutschland abgesetzten Verkaufsverpackungen für den jeweiligen Prüfzeitraum, die bei privaten und gewerblichen Endverbrauchern angefallen sind. Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der Prüfleitlinie Vollständigkeitserklärungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister.

Mengenstromnachweise

Die Systeme müssen gemäß § 17 VerpackG in jedem Jahr einen Mengenstromnachweis erbringen. Der Mengenstromnachweis kann von allen Sachverständigen für Verpackungsentsorgung bei der cyclos GmbH durchgeführt werden. Wir erstellen zusätzlich zu der Sachverständigenbestätigung auch einen ausführlichen Prüfbericht.

Zertifizierungen

Wir haben als Prüfinstitution für Duale Systeme den Prüfungsstandard für die Verwertungsanlagen von Kunststoffverpackungen mitentwickelt, die Anforderungs- und Bewertungskataloge für die Zertifizierung von Kunststoffverwertungsanlagen für den bvse und für PETCYCLE entwickelt und waren an der Entwicklung und Einführung eines Prüfungsstandards für die Umsetzung der Europäischen Norm EN 15343 beteiligt.

Sortieranalysen

Die Zusammensetzung von Abfallströmen ist eine wichtige Grundinformation, um künftige abfallwirtschaftliche Maßnahmen zu planen bzw. den Erfolg bereits umgesetzter Maßnahmen zu prüfen. Besondere Bedeutung haben Sortieranalysen zur Bestimmung von Verpackungsanteilen bei PPK und LVP respektive Sammelgemisch der Wertstofftonne als Grundlage von Zahlungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen kommunalen und privaten Unternehmen.

Alttextilien

Die cyclos GmbH ist im Bereich Alttextilien fachlich und strategisch beratend für die Gemeinschaft für textile Zukunft (GftZ) tätig, deren Ziel es ist, eine größtmögliche Wertschöpfung aus diesem Abfallstrom zu erzielen. Die Entwicklung und Implementierung einheitlicher Leitlinien für eine nachhaltige Nutzung und hochwertige Verwendung von Alttextilien ein zentrales Element.

Elektroaltgeräte / Altbatterien

Die Umsetzung des ElektroG und des BattG unterliegt fortlaufenden Änderungen. In diesem Kontext ist cyclos an diversen Forschungsprojekten beteiligt. Cyclos verfügt über drei öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Elektrogeräteentsorgung, die sich mit den Auswirkungen der Novellierung zum ElektroG befassen, und erbringt Sachverständigenleistungen in diesem Bereich.

Einwegpfand

Wir sind seit Bestehen der DPG als Zertifizierungsstelle zugelassen und haben Erfahrungen bei der Inbetriebnahme von über 40 Zählzentren und der jährlichen Wiederholungszertifizierung von über 30 Zählzentren. Für Hersteller von Rücknahmeautomaten prüfen wir die Voraussetzungen für einen Markteintritt und bei Rücknahmeautomaten am Point of Sale die Einhaltung der DPG-Vorgaben.

Gewerbeabfallverordnung

Abfallerzeuger sind nach § 4 Abs. 1 Gewerbeabfallverordnung dazu verpflichtet nicht getrennt gehaltene Abfälle (gemischte Siedlungsabfälle) unverzüglich einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen. Nach § 4 Abs. 3 entfällt diese Pflicht, wenn die Getrenntsammlungsquote der Abfälle mindestens 90 % aufweist. D.h. mindestens 90 % der insgesamt bei einem Erzeuger anfallenden Abfälle müssen getrennt gesammelt werden und hierüber ist nach § 4 Abs. 5 vom Erzeuger ein Nachweis zu erstellen. Dieser Nachweis wiederum muss von einem zugelassenen Sachverständigen geprüft werden.

Weiteres

Sprechen Sie uns außerdem an, wenn es um konzeptionelle Arbeiten im Bereich Abfall- und Umweltmanagement, Erstellung von Abfallwirtschafts- und -behandlungskonzepten geht.

Wir erstellen sowohl abfallwirtschaftliche Studien, ökonomische und ökologische Bilanzierungen von Entsorgungskonzepten und -verfahren und Bewertungen abfallwirtschaftlicher Maßnahmen u.a. auf Qualität und Zusammensetzung der Abfallströme (z.B. Heizwert), Vermarktungsmöglichkeiten, Verwertungswege und Anlagenauslastungen.